Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB)
1. Der Auftragnehmer (ARTHOS-SECURITY) ist verpflichtet, den erteilten Auftrag mit
Sorgfalt zu erledigen.
Eine weitergehende Haftung wird ür den Auftragnehmer und deren
Mitarbeiter ausgeschlossen.
2. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages erfolgt im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Kunde),im übrigen nach
pflichtgemäßen Ermessen.
3. Für Aufträge die eine gefahrgeneigte Leistung beinhaltet, kann zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend der Gefahrenzuerkennung
ein prozentualer Risikozuschlag schriftlich vereinbart werden.
Berechnungsgrundlage des prozentualen Risikozuschlag ist das Volumen
des Zeithonorars, einschließlich etwaiger Zuschläge.
4. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein
Geschäftsbesorgungsauftrag mit Dienstleistungscharakter und kein
Werkvertrag.
5. Der Auftragnehmer unterliegt dritten gegenüber der Schweigepflicht.
6. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich de Auftragnehmer einen
Abschlussbericht nach Rechnungsausgleich des Auftraggebers zu
übermitteln.
7. Alle Berichte werden in Wahrnehmung der berechtigten Interessen erteilt
und sind nur für den Auftraggeber bestimmt.
Die Berichterstattung erfolgt in der Regel per Email, Handy oder Telefon.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Berichte des Auftragnehmers
streng vertraulich zu behandeln.
9. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Information
des Auftragnehmer.
10. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag
kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
11. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages hat der Auftragnehmer Anspruch
auf Zahlung der bis dahin entstandenden Kosten gemäß der Vereinbarung.
12. Die Erledigung des Auftrages kann von einer Vorschusszahlung abhängig
gemacht werden. Ist dieser Vorschuss aufgebraucht und stellt der
Auftraggeber keine weitere Mittel zu Verfügung, kann die Arbeit
unterbrochen werden.
13. Rechnungen können wöchentlich erstellt werden und sind nach Erhalt
ohne Abzug zu überweisen. Bei Verzug werden Säumniszuschläge erhoben.
14. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Tätigkeit des
Auftragnehmer in gleicher Sache nicht tätig zu werden oder dritte tätig
werden zu lassen.
15. Werden dem Auftragnehmer oder die in der Sache tätig gewesenen
Mitarbeiter als Zeugen in einem Prozess in Anspruch genommen, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß der
Honorarsätze des Auftragnehmers zu vergüten. Die vom Gericht für die
Inanspruchnahme gezahlte Entschädigung sind auf die Vergütung des
Auftraggebers anzurechnen.
16. Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Auftrages, dass
keine staatsgefährdenden, gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Ziele mit
dem Auftrag verfolgt.
17. Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können
nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit. Sie sind nur zulässig
hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung.
18. Sollten eine odere mehrere Vertragsklauseln unwirksam werden, berührt
das den Rest des Vertrages nicht. Die Parteien vereinbaren eine solche
Klausel zu ersetzen die dem mit der unwirksamen Klausel am
nächsten kommt.
19. als Gerichtsstand wird, soweit gestzlich zulässig, der Sitz des
Auftragnehmer vereinbart.