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Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB)

 1. Der Auftragnehmer (ARTHOS-SECURITY) ist verpflichtet, den erteilten Auftrag mit
    Sorgfalt zu erledigen.
     Eine weitergehende Haftung wird ür den Auftragnehmer und deren
     Mitarbeiter ausgeschlossen.


2.  Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages erfolgt im
     Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Kunde),im übrigen nach
     pflichtgemäßen Ermessen.


3.  Für Aufträge die eine gefahrgeneigte Leistung beinhaltet, kann zwischen
     Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechend der Gefahrenzuerkennung
     ein prozentualer Risikozuschlag schriftlich vereinbart werden.
     Berechnungsgrundlage des prozentualen Risikozuschlag ist das Volumen
     des Zeithonorars, einschließlich etwaiger Zuschläge.


4.  Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein
     Geschäftsbesorgungsauftrag mit Dienstleistungscharakter und kein
     Werkvertrag.


5.  Der Auftragnehmer unterliegt dritten gegenüber der Schweigepflicht.


6.  Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich de Auftragnehmer einen
     Abschlussbericht nach Rechnungsausgleich des Auftraggebers zu
     übermitteln.


7.  Alle Berichte werden in Wahrnehmung der berechtigten Interessen erteilt
     und sind nur für den Auftraggeber bestimmt.
     Die Berichterstattung erfolgt in der Regel per Email, Handy oder Telefon.

8.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Berichte des Auftragnehmers
     streng vertraulich zu behandeln.


9.  Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Information
      des Auftragnehmer.


10. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag
       kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.


11. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages hat der Auftragnehmer Anspruch
       auf Zahlung der bis dahin entstandenden Kosten gemäß der Vereinbarung.


12. Die Erledigung des Auftrages kann von einer Vorschusszahlung abhängig
       gemacht werden. Ist dieser Vorschuss aufgebraucht und stellt der
       Auftraggeber keine weitere Mittel zu Verfügung, kann die Arbeit
       unterbrochen werden.


13. Rechnungen können wöchentlich erstellt werden und sind nach Erhalt
       ohne Abzug zu überweisen. Bei Verzug werden Säumniszuschläge erhoben.


14. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Tätigkeit des
       Auftragnehmer in gleicher Sache nicht tätig zu werden oder dritte tätig
       werden zu lassen.


15. Werden dem Auftragnehmer oder die in der Sache tätig gewesenen
       Mitarbeiter als Zeugen in einem Prozess in Anspruch genommen, so ist der
       Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß der
       Honorarsätze des Auftragnehmers zu vergüten. Die vom Gericht für die
       Inanspruchnahme gezahlte Entschädigung sind auf die Vergütung des
       Auftraggebers anzurechnen.


16. Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Auftrages, dass
       keine staatsgefährdenden, gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Ziele mit
       dem Auftrag verfolgt.


17. Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können
       nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit. Sie sind nur zulässig
       hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung.


18. Sollten eine odere mehrere Vertragsklauseln unwirksam werden, berührt
       das den Rest des Vertrages nicht. Die Parteien vereinbaren eine solche
       Klausel zu ersetzen die dem mit der unwirksamen Klausel am
       nächsten kommt.


19. als Gerichtsstand wird, soweit gestzlich zulässig, der Sitz des
       Auftragnehmer vereinbart.

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